„Endlich wieder mobil, statt auf andere angewiesen zu sein. Seit ich Witwe wurde, musste ich immer meine Kinder oder die Nachbarn bitten mich zum Einkaufen zu fahren. Das ist jetzt vorbei.“

Rita, 62, Ruheständlerin

„Waren richtig coole Motorrad Fahrstunden. Hat echt Spass gemacht mit euch.“

Dr. Deisinger, 50

Klassen

Gehst du noch oder fährst du schon?

Bei uns kannst du Führerscheine aller Klassen erwerben. Hier erfährst du, welcher für dich in Frage kommt. Das kostet eine Grundgebühr, TÜV Prüfgebühren für theoretische und praktische Prüfung, und beispielsweise bei Erstbewerbern für Auto (Klasse B) und Motorradführerschein (Klasse A) sind 5 Überland-, 4 Autobahn-, und 3 Nachtfahrten, plus Übungsstunden erforderlich. Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig vom Geschick und dem Können jedes Einzelnen. Wir verfügen über einen eigenen abgesperrten Übungsplatz, den du zusätzlich auch nutzen kannst. Noch Fragen? Bei uns wirst du rund ums Thema kompetent beraten.

 

Prüf­bescheinigung

Mofa bis 50 ccm und 25 km/h

Deine erste Mobilität nach dem Fahrrad. Bereits ab 15 Jahren möglich und jetzt auch mit Zweimannzulassung. Einfach Kult die Dinger, deshalb gibt es auch wieder Mofatreffen.

A

AM

Bis 50 ccm/4 kW und 45 km/h

Moped, Mokick, Roller – schon ab 16 unabhängig zur Schule oder zum Job. Schnelle Ausbildung, kein Schalten, genau das richtige für den Cityfahrer jedes Alters. Wenn es sportlicher sein soll – Quad, Scooter oder Trike.

A1

Bis 125 ccm/11 kW Deckt Klasse AM ab

Dein erstes Motorrad mit 125 ccm/11 kW und ohne Drossel, also bis 125 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h unter 18 entfiel 2013. Ausserdem beginnt hier schon die Probezeit und ist beim Auto evtl. verstrichen. Beim Autoführerschein sparst du zudem richtig Zeit und Geld.

A2

Bis 48 PS/35 kW.

Deckt Klassen AM, A1 ab

Endlich 18! Jetzt darfst du Motorräder bis 48 PS/35 kW fahren, mit und ohne Beiwagen. Nach 2 Jahren Fahrerfahrung darfst du mit einer Aufstiegsprüfung (nur praktisch, ohne Pflichtfahrstunden) auch die grossen Motorräder fahren.

A

Über 50 ccm/15 kW und 45 km/h.
Deckt Klassen AM, A1, A2 ab

Motorradfahren ist Lebensgefühl, Hobby, Spritsparen. Wenn du schon über 24 Jahre bist kannst du mit diesem Führerschein sofort alle Motorräder fahren! Ab 20 Jahren Aufstiegsprüfung für Motorrad möglich von Klasse A2. Trikes ab 21 Jahren

B

Kraftwagen bis 3.5 t, bis 8 Personen ausser dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg. Anhänger über 750 kg wenn Fahrzeugkombination max. 3.5 t

B

Du wohnst etwas zu idyllisch? Der echte Autoführerschein schon ab 17 Jahren – mit Begleitperson (B17). Die Klassen AM und L kostenlos mit dabei. Ab 18 automatisch Klasse B. Direkteinstieg ab 18 ohne Begleitperson (B18)

Anhänger + Zugfahrzeug zwischen 3500 kg und 4250 kg zulässige Gesamtmasse. Und dafür ist keine Prüfung nur besondere Schulung erforderlich.

B96

Neue Führerscheinklasse seit 2013. Interessant für Wohnwagenfahrer. Alter wie bei Klasse B

Anhänger + Zugfahrzeug über 4.25 t zulässige Gesamtmasse. Vorbesitz B, und keine Theorieprüfung nötig aber praktische Prüfung muss sein. Alter wie bei Klasse B

BE

Für alle die Grösseres vorhaben, wie einen Anhänger oder Sattelanhänger mitnehmen, den Minibagger zur Baustelle bringen, oder zum Beispiel ihr Pferd oder ihre Giraffe überall dabeihaben wollen.

C

C1

Den Umzugswagen selber fahren. Kraftwagen über 3.5 t Gesamtmasse bis 7.5 t, mit bis zu 8 Personen ausser dem Fahrer, und Anhänger bis 750 kg.

Ab 18 Jahren möglich.

Vorbesitz B erforderlich

C1E

Dein Kindheitsraum war LKW Fahrer zu werden? Oder dein Chef will dich als Zugesel? LKWs mit Anhänger bis 12 t Gesamtmasse

Schon ab 18 Jahren möglich.

Vorbesitz C1 erforderlich

C

Kraftwagen über 3.5 t Gesamtmasse, mit bis zu 8 Personen ausser dem Fahrer, und Anhänger bis 750 kg

Ab 21 Jahren möglich, oder ab 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie während oder nach „spezifischer“ Berufsausbildung. Vorbesitz B nötig. Deckt Klasse C1 ab

CE

On the road again… Als Brummifahrer mit 500 Pferden zwischen dir und dem Strassenbelag. Lastzüge und Sattelzüge mit Anhänger über 750 kg

Alter wie bei Klasse C. Vorbesitz C erforderlich. Deckt Klassen BE, C1E, T, ab sowie D1E bei Vorbesitz D1, und DE bei Vorbesitz D.

D

Die Fussballmannschaft zum Spiel fahren? Für ein kleines Reiseunternehmen arbeiten? Busse für 8 bis 16 Personen ausser dem Fahrer, Länge bis 8 m, und mit Anhänger bis 750 kg

D1

Möglich ab 21 oder ab 18 nach Grundqualifikation und spezifischer Berufsausbildung. Vorbesitz Klasse B erforderlich

Busse der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

D1E

Deckt Klasse BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1 ab Alter wie Klasse D

Kindheitstraum Busfahrer? Ob Linie oder Fernverkehr, diese Ausbildung berechtigt dazu mehr als 8 Personen ausser dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zu befördern.

D

Ab 18 möglich, jedoch ist das Mindestalter abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. Vorbesitz B erforderlich. Deckt Klasse D1 ab

Kraftwagen der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

DE

Alter wie bei Klasse D. Vorbesitz D erforderlich. Deckt Klasse BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1 ab

L

Bewege die ganz Grossen: Schlepper, Mähdrescher & Co. Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, andere Flurförderzeuge und Stapler bis 25 km/h.

Schon ab 16 Jahren mitmischen

T

Endlich Traktorfahren! Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft bis 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, auch mit Anhänger

Ab 16 Jahren. Bis zum 18 Lebensjahr max. 40 km/h

Deckt Klassen AM, L ab

Prüfbescheinigung

Der Grundlehrgang für Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge ist eine theoretische und praktische Ausbildung mit Prüfung beider Bereiche durch den Fahrlehrer.

Ab 18 Jahren möglich

Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen

Seit 1999 dürfen Erwerber von PKW Führerscheinen (Klasse B) keine Fahrzeuge zwischen 3.5 t und 7.5 t führen. Dies bedeutet Probleme für freiwillige Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste, wenn deren Einsatzfahrzeuge schwerer als 3.5 t sind. Nur die Inhaber alter PKW Führerscheine dürfen diese noch führen. Landesregierungen können jedoch Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7.5 t erteilen. Unsere langjährige Erfahrung mit der hierfür erforderlichen Ausbildung macht euer Einsatzteam dafür fit! Auch in Kombination mit einem Sicherheitstraining für erfahrene Fahrer möglich, zur Auffrischung, sowie für ein Update über neue Regelungen und Anforderungen im Strassenverkehr.